Aviäre Influenza (HPAI / LPAI)
Rechtsgrundlagen AI (Auswahl)
EU-Recht:
Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):
Bezeichnung der gelisteten Seuche | Kategorie der gelisteten Seuche | Gelistete Arten | |
Arten und Artengruppe | Überträgerarten | ||
Hochpathogene Aviäre Influenza1 | A+D+E | Aves | |
Infektion mit den niedrigpa-thogenen Viren der Aviären Influenza2 | D+E | Aves |
1s. a. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer iv) des AHL (hier in Vetlex)
2Artikel 170 des AHL (hier in Vetlex) eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Maßgaben nationale Maßnahmen bezüglich der Bekämpfung der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Abs. 1 Buchstaben d und e und der Verbringung von Landtieren und ihres Zuchtmaterials innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebietes zu ergreifen, s. u.
Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuch (hier in Vetlex)
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021 betreffend Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten (hier in Vetlex)
Entscheidung 2006/437/EG der Kommission vom 4. August 2006 über die Genehmigung eines Handbuchs zur Diagnose der Aviären Influenza gemäß der Richtlinie 2005/94/EG des Rates - nicht mehr offiziell in Kraft aber inhaltlich hilfreich in Bezug auf Beprobung u. ä. m.
Bundesrecht:
Achtung: Bis zur Anpassung des nationalen Rechts durch die Legislative sind Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht anzuwenden. Vor diesem Hintergrund sind auch die hier eingestellten ergänzenden Dokumente (Ausführungshinweise u. ä.) kritisch zu betrachten.
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln
HPAI bei Säugetieren
AI - Auslegungshinweise u. ä.
Auslegung von § 1 Abs. 1 der Geflügelpestverordnung in Fällen, in denen keine Analyse des HA-Spaltbereiches möglich ist (Abgrenzung LPAI/HPAI): Schreiben des BMELV vom 23.04.13
Auslegung von § 7 Abs. 2 Geflügelpest-VO hinsichtlich der Untersuchungspflicht für von Geflügelhandlern gehandeltes Wassergeflügel - vom BMEL bestätigte Rechtsauffassung Baden-Württembergs: E-Mail des BMEL vom 21.07.2014
TSN-Meldung von HPAI-Fällen s. Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten - Dokumente zur Anzeige- und Meldepflicht und zur TSN-Meldung
HPAI: Durchführung der Rechtsvorschriften in Sachsen
Festlegung und Beschreibung von Sperrzonen bei Ausbruch einer Seuche der Kategorie A - E-Mail der LDS vom 09.12.2022
Vorgehen bei Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art für Geflügel sowie gehaltene Vögel
vor dem Hintergrund der Risikoeinschätzung des FLI vom 08.11.2022 zur HPAI: Erlass des SMS vom 23.22.2022
Vollzug der der Geflügelpest-Verordnung im Freistaat Sachsen - Vorgehen beim Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln - Regionale Risikobasierte Anordnung der Aufstallung von Geflügel
Erlass des SMS vom 28.12.2020, dieser zitiert den Erlass des SMS vom 28.12.2017 mit
Anl. 1 (Mustervorlage "Informationsblatt Biosicherheit für Geflügelhalter und Medien"),
Anl. 2 (Musterverfügung "Aufstallung im Einzelfall HPAI Wildvogel")
Anl. 3 (Musterverfügung "Aufstallung in Risikogebieten HPAI Wildvogel")
Anl. 4 (Beispielhafte kartografische Darstellungen des Modells der regionalen Risikobewertung)
Zuständigkeit für Ausnahmegenehmigungen gemäß §23 bzw. §29 Geflügelpest-Verordnung (Verbringen von Bruteiern sowie Konsumeiern aus einem Sperrbezirk bzw. einem Beobachtungsgebiet) - Erlass der LDS vom 22.01.2021
Vollzug des § 13 der Geflügelpest-Verordnung
Erlass des SMS vom 27.11.2014
Vollzug des § 7 der Geflügelpest-Verordnung:
Erlass des SMS vom 27.09.13 mit Anlage (Schreiben des BMELV vom 03.09.2013)
Kriterien zur Abgrenzung von Geflügelausstellungen und -märkten:
AI-Monitoring bei Wildvögeln und Hausgeflügel
Monitoring bei Hausgeflügel und Wildvögeln ab 2022: Erlass des SMS vom 19.04.2022 mit Anlage (Meldetableaus) und E-Mail-Anschreiben der LDS
Festlegungen zur Wildvogeldatenbank
Hinweise:
Benutzername ist die Kreiskennung mit vorangestelltem „ts-“ (z.B. ts-14626).
Das Password ist das „alte“ TSN-LÜVA Passwort. Die Benutzerverwaltung erfolgt durch das FLI.
Per Mail an können Zugangsdaten erneuert werden.
Erlass des SMS vom 01.02.2007, ergänzendes E-Mail vom 09.02.2007, Änderung der Zugangsdaten sächsischer Veterinärbehörden nach der Verwaltungsreform: E-Mail des FLI vom 10.07.2009 mit Anlage
Anpassung der Datenbankstruktur: Schreiben des BMELV vom 16.03.2007 mit Anlage (Übersicht Datenbankstruktur) und E-Mail-Anschreiben
Dateneingabe durch die LÜVÄ: Erlass des SMS vom 12.07.2007 mit Anlage
E-Mail des FLI vom 17.10.2007 zu Änderungen in der Datenbank
Informationen zum Kofinanzierungsmodul der Wildvogeldatenbank: E-Mail des FLI vom 07.07.2009 (die dort genannte Anlage "Anwenderleitfaden" kann ist als PDF-Datei in der Datenbank eingestellt)
LPAI - Bekämpfung
Empfehlungen zur rechtzeitigen Erkennung weiterer LPAI-Infektionsquellen innerhalb von Restriktionsgebieten sowie Vermeidung der Verschleppung aus den Restriktionsgebieten (Anlage 2 zu TOP 6 der 19. AG TT-Sitzung vom 17-18. April 2012)
AI - weitere Links
Hinweise zur Entnahme von Tupferproben für die AI-Diagnostik im Rahmen von Geflügelausstellungen oder Handelsuntersuchungen (Stand 12/2023) auf der Website der LUA
aktuelle Risikobewertung zur Einschleppung sowie des Auftretens von hochpathogenem aviären Influenzavirus in Hausgeflügelbestände in der Bundesrepublik Deutschland s. Website des FLI --> Tierseuchengeschehen
Kurzbericht für das Jahr 2011 über die AI-Surveillance bei Wildvögeln in den MS der EU mit Anschreiben