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Tötung im Seuchenfall

Tötung im Seuchenfall allgemein

Umfangreiche Dokumentensammlung zum Thema Tötung im Seuchenfall s. Kapitel Tötung des bundeseinheitlichen Tierseuchenbekämpfungshandbuchs unter TSN-Online → Krisenmanagement → TSBH → Bund →  fachlicher Teil → Tötung

Kostenregelungen

Erlass des SMS vom 01.08.2006 zur behördlichen Anordnung der Tötung von Tieren (hinsichtlich der Tötungsanordnung bei Fischseuchen s. Erlass des SMS vom 01.08.2006 i. V. m. Nr. IV des Erlasses des SMS vom 09.04.2009)sowie Erlass des SMS vom 15.07.2009

Tötung im Seuchenfall - Tierschutzrechtliche Vorgaben

Achtung: Die hier eingestellten Dokumente sind eine Auswahl und erheben keine Anspruch darauf, die Thematik "Tötung im Seuchenfall" aus tierschutzrechtlicher Sicht in Vollständigkeit abzubilden

Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung

Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

Erlass des SMS vom 30.01.2014 zum zum Handbuch "Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung" (Stand Januar 2014)mit ausgewählten Anlagen
Anlage A1 (Synopse der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009)
Anlage D1 (Übersichtsschema Sachkundenachweise)
Anlage E7a Standard zur Betäubungsbewertung

Tötung im Seuchenfall - sächsische Regelungen

Procedere zur Anforderung der Fa. Vetcon gem. Vorsorgevertrag des SMS von 15.04.2022 - 14.04.2026

 

E-Mail des SMS vom 25.04.2022 (Hinweis auf Infobroschüre in FIS-VL)

 

Procedere zur Anforderung der Fa. Vetcon gem. Vorsorgevertrag des SMS von 2018 - 2022

Informationsschreiben des SMS vom 11.06.2018 zum Vertragsabschluss

Anforderung der Fa. Vetcon im Seuchenfall: E-Mail der LDS vom 17.12.2019 mit Anlagen (Vordruck "Planung der Tötungsmaßnahmen für den Betrieb mit Aktionsplan" sowie Vermerk des SMS vom 17.08.2018)

Website der Vetcon GmbH & Co. KG - Seuchenvorsorge - Seuchenbekämpfung


Elektrotötung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen - Einsatz von Tötungszangen im Tierseuchenfall
Der Freistaat Sachsen hält 5 Zangen für Rinder und 5 weitere für Schweine bzw. kliene Wiederkäuer vor - s. a:


Einsatz von Betäubungzangen zur Tötung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen: Schreiben der maschinentechnischen Sachverständigen der LUA vom 15.02.2010