Tiergesundheitsrecht der EU - Anwendungs- und Auslegungshinweise
Kennzeichnung und Registrierung
Betriebsregistrierung: Schreiben des BMEL vom 21.01.2021
Registrierung von Kleintier- und Geflügelmärkten nach neuem EU-Recht: E-Mail der LDS vom 23.08.2021 (Rechtsauffassung der LDS wurde mit E-Mail des SMS vom 30.08.2021 bestätigt)
Kennzeichnung von sehr kleinen Papageienvögeln: Mailverkehr der LDS mit dem VLA Leipzig August / September 2021
Kennzeichnung von Bruteiern: E-Mail des SMS vom 23.06.2021
Falldefinitionen für gelisteten Seuche gem. Artikel Art. 9 (2) DelVO (EU) 2020/689
Im Protokoll über die Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel, Sektionen Tiergesundheit und Tierschutz sowie Kontrollen und Einfuhrbedingungen am 13. Juli 2021 in Brüssel wird dazu ausgeführt:
"Zur Klarstellung der Falldefinitionen in Art. 9 (2) DelVO (EU) 2020/689 führt KOM aus, dass es zunächst in der Verantwortung der zuständigen Behörde läge, wie mit positiven, indirekten Nachweisen umgegangen wird. Diese Flexibilität sei durchaus beabsichtigt. So könne auch ausgeschlossen werden, dass falsch-positive Befunde gemeldet werden. Um epidemiologische Hinweise aufzufinden, muss die zuständige Behörde involviert werden. Von einem epidemiologischen Zusammenhang könne jedoch bei Vorkommen des Erregers in der Wildtierpopulation ausgegangen werden. Ebenso könne der Verdachtsfall durch ein zweites positives Ergebnis in der Herde bestätigt werden."
Zertifizierung / Anwendung von TRACES
TRACES-Attestierung von Pferden auch bei temporärem innergemeinschaftlichen Verbringen (z. B. zum Turnier): E-Mail des SMS vom 10.06.2021
Übertragung von hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der Zertifizierung auf nicht amtliche Tierärzte (hier: beim innergemeinschaftlichen Verbringen von Bruteiern): E-Mail der LDS vom 04.06.2021
Zertifizierung von Bruteiern - Auslegung zu einer Formulierung im TRACES-Attest: E-Mail des SMS vom 19.10.2021
Verbringung von Ziegen und Ziegensperma - Nekropsieuntersuchung der Falltiere auf Tuberkulose (Auslegung der Delegierten VO (EU) 688/2020, Anhang II, Teil 1 (Mindestanforderungen an ein Programm vor der Verbringung in Bezug auf Infektionen mit dem Mycobacterium-tuberculosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberculosis) bei Ziegen) - E-Mail des SMS vom 25.01.2022 mit Anlage (Stellungnahme des FLI vom 19.01.2022)
Verbringen von Erzeugnissen aus Wassertieren - Fragen der TRACES-Zertifizierung - E-Mail des SMS vom 06.05.2022
Verbringung von Tieren für die keine Veterinärbescheinigungen vorgeschrieben sind - E-Mail des SMS vom 24.10.2023
Hinweise für einzelne Tierseuchen
Konkrete Anwendungs- und Auslegungshinweise für einzelne Tierseuchen finden sich jeweiliges seuchenbezogen unter Tierseuchenbezogene Dokumente
für ASP unter Schweinepest (klassische & afrikanische) - Auslegungsfragen zum neuen EU-Tiergesundheitsrecht bzgl. der ASP
für Fischseuchen unter Fischseuchen - Rechtsgrundlagen Fischseuchen EU - ergänzende Dokumente
Meldung von Tierseuchen / Tierseuchenberichterstattung
Dokumente dazu sind hier eingestellt: Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten - Dokumente zur Anzeige- und Meldepflicht und zur TSN-Meldung