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Anforderung von Fachpersonal im Seuchenfall

Anforderung von Fachpersonal anderer Landkreise

Rahmenübereinkommen über die gegenseitige personelle und sächliche Unterstützung zwischen den Landkreisen im gesundheitlichen Verbraucherschutz, insbesondere im Tierseuchenfall: Anschreiben des Sächsichen Landkreistags, Text des Übereinkommens

Anlässlich der Dienstberatung Tierseuchebekämpfung mit den LÜVÄ in der Landesdirektion Sachsen am 27.03.2014 wurde folgendes festgelegt (Protokollauszug):

"Das Verfahren sollte bei personeller Unterstützung innerhalb Sachsens* wie folgt ablaufen:
1. Bedarfsmeldung des von der Krise betroffenen LÜVA anhand Formblatt nach Anlage 1 an die LDS
2. LDS eruiert Bereitschaft der Unterstützung durch andere LÜVÄ und stellt dem von der Krise betroffenen LÜVA eine ggf. priorisierte Liste der zur Mitwirkung bereiten Mitarbeiter anderer LÜVÄ zur Verfügung.
3. Das von der Krise betroffenen Landratsamt sendet Landräten / Oberbürgermeistern der unterstützenden LÜVÄ ein offizielles Anforderungsschreiben. Ein unverbindliches Muster dazu liegt als Anlage 2 bei.

*Länderübergreifende Anforderungen im Tierseuchenkrisenfall erfolgen über das Landestierseuchenkrisenzentrum und den Arbeitsstab der Bund-Länder Task-Force Tierseuchenbekämpfung, vgl. §2 Abs. 2 des Rahmenübereinkommens."

Einsatz des Epidemiologenteams des FLI

Gem. § 27 TierGesG wirkt das FLI bei den epidemiologischen Untersuchung im Falle des Verdachtes oder des Ausbruchs einer Tierseuche mit und kann die zuständigen Behörden im Hinblick auf

1. Maßnahmen

a) zur Erkennung von Tierseuchen und deren Bekämpfung,

b) zur Vorbeugung vor und der Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchen,

2. die Beurteilung der Gefahren im Falle des Verdachtes oder des Ausbruches einer Tierseuche

beraten.

 

Gem. § 24 TierGesG dürfen die Mitarbeiter des FLI in diesem Zusammenhang im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde im Rahmen der Absätze 1 bis 4 Grundstücke, Wirtschaftsgebäude, Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel während der Geschäfts- und Betriebszeiten betreten, dort Besichtigungen vornehmen und geschäftliche Unterlagen einsehen, prüfen und, soweit dies zur Aufgabenerfüllung nach den Absätzen 1 und 2 erforderlich ist, Vervielfältigungen erstellen.

 

Die Anforderung der Mitarbeiter des Instituts für Epidemiologie des Friedrich-Löffler-Instituts für die o. g. Unterstützung bei den epidemiologischen Ausbruchsuntersuchungen erfolgt auf dem Dienstweg über SMS und BMELV

Tierseuchen-Expertengruppe der Task Force Tierseuchenbekämpfung der Länder

Aufgrund der Vereinbarung über die "Task Force Tierseuchenbekämpfung" wurde eine Tierseuchen-Expertengruppe eingerichtet, deren vorrangige Aufgabe es ist, beim Verdacht oder Ausbruch hochkontagiöser Tierseuchen auf Anforderung die zuständigen Veterinärbehörden zu beraten und aktiv zu unterstützen.

Auf Anforderung eines Landes kann die Expertengruppe auch Krisenübungen begleiten und bewerten.

Es handelt sich dabei sowohl um Tierärzte mit amtstierärztlicher Erfahrung als auch um Spezialisten mit Kenntnissen und Fähigkeiten auf tangierenden Gebieten (z.B. Informationstechnik, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit etc.) Dieser Personenkreis wird regelmäßig durch den Arbeitsstab der "Task Force" Tierseuchenbekämpfung namentlich und unter Mitteilung der Dienstanschrift, der Erreichbarkeit (Telefon, Handy, E-Mail) sowie des jeweiligen Sachgebietes erfasst. Der Arbeitsstab führt eine Liste der benannten Experten. Diese Liste liegt auch den Landesdirektionen vor und kann dort angefordert werden.

Die Geschäftsordnung der Tierseuchen-Expertengruppe ist am 26.03.2009 durch Beschluss zu TOP 2 der 15. Task Force Sitzung vom 25. März 2009In Kraft getreten.

Zu offiziellen Anforderung ist ein Formblatt zu benutzen.

weitere Infromationen: Artikel "Die Bund-Länder-Expertengruppe - ein Element des Tierseuchenkrisenmanagements in der Bundesrepublik Deutschland" (Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle 3/2011 S. 198)