Infektiöse Anämie der Einhufer (EIA)
Rechtsgrundlagen EIA
EU-Recht:
Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):
Bezeichnung der gelisteten Seuche | Kategorie der gelisteten Seuche | Gelistete Arten | |
Arten und Artengruppe | Überträgerarten | ||
Infektion mit dem Virus der Equinen Viralen Arteritis | D+E | Equidae |
Artikel 170 des AHL (hier in Vetlex) eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Maßgaben nationale Maßnahmen bezüglich der Bekämpfung der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Abs. 1 Buchstaben d und e und der Verbringung von Landtieren und ihres Zuchtmaterials innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebietes zu ergreifen, s. u.
Bundesrecht:
Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer
Auslegung des § 3a Einhufer-Blutarmut-Verordnung: Von der LAV-Arbeitsgruppe für Tierseuchen und Tiergesundheit (AGTT) unter den Ländern abgestimmtes Schreiben an die FN vom 12.06.2020 mit E-Mail-Anschreiben
EIA-Bekämpfung
Durchführung von Umgebungsuntersuchungen (Erlasse beziehen sich auf § 3 der nicht mehr gültigen Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 2. Juli 1975), betreffen sinngemäß nun die Regelungen des § 10 der aktuellen VO)
Erlass des SMS vom 12.10.2006, Erlass des SMS vom 27.10.2006
Zuständigkeit für Verdachtsanzeige und Abklärungsuntersuchungen (maßgeblich ist der Standort, nicht die Herkunft des Einhufers): Schreiben des SMS vom 29.09.2006
EIA sonstiges
Leitlinien zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Verabreichung von Blut und Blutprodukten im Veterinärbereich - Schreiben des BMELV vom 01.10.2012, Direktlink zur Website des BVL
Einschleppung der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer nach Deutschland über das Verbringen lebender Einhufer aus Rumänien - Risikobewertung des FLI (September 2010)
Das Schreiben des FLI vom 17.01.2011 zur Durchführung eines Monitorings beeinhaltet Aussagen zu geeigneten Probenmaterialien und verfügbaren Untersuchungsmethoden