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Infektiöse Anämie der Einhufer (EIA)

Rechtsgrundlagen EIA

EU-Recht:

 

Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):

 

Bezeichnung der gelisteten Seuche Kategorie der gelisteten Seuche Gelistete Arten
Arten und Artengruppe Überträgerarten
Infektion mit dem Virus der Equinen Viralen Arteritis D+E Equidae  

 

Artikel 170 des AHL (hier in Vetlex) eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Maßgaben nationale Maßnahmen bezüglich der Bekämpfung der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Abs. 1 Buchstaben d und e und der Verbringung von Landtieren und ihres Zuchtmaterials innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsgebietes zu ergreifen, s. u.


Bundesrecht:

Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer

Auslegung des § 3a Einhufer-Blutarmut-Verordnung: Von der LAV-Arbeitsgruppe für Tierseuchen und Tiergesundheit (AGTT) unter den Ländern abgestimmtes Schreiben an die FN vom 12.06.2020 mit E-Mail-Anschreiben

EIA-Bekämpfung

Durchführung von Umgebungsuntersuchungen (Erlasse beziehen sich auf § 3 der nicht mehr gültigen Einhufer-Blutarmut-Verordnung vom 2. Juli 1975), betreffen sinngemäß nun die Regelungen des § 10 der aktuellen VO)

Erlass des SMS vom 12.10.2006, Erlass des SMS vom 27.10.2006

Zuständigkeit für Verdachtsanzeige und Abklärungsuntersuchungen (maßgeblich ist der Standort, nicht die Herkunft des Einhufers): Schreiben des SMS vom 29.09.2006

EIA sonstiges

Leitlinien zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Verabreichung von Blut und Blutprodukten im Veterinärbereich - Schreiben des BMELV vom 01.10.2012, Direktlink zur Website des BVL

Einschleppung der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer nach Deutschland über das Verbringen lebender Einhufer aus Rumänien - Risikobewertung des FLI (September 2010)

Das Schreiben des FLI vom 17.01.2011 zur Durchführung eines Monitorings beeinhaltet Aussagen zu geeigneten Probenmaterialien und verfügbaren Untersuchungsmethoden