Enzootische Leukose der Rinder
Rechtsgrundlagen Leukose (Auswahl)
EU-Recht:
Listung nach Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 (hier in Vetlex):
Bezeichnung der gelisteten Seuche | Kategorie der gelisteten Seuche | Gelistete Arten | |
Arten und Artengruppe | Überträgerarten | ||
Enzootische Leukose der Rinder | C+D+E | Bison ssp., Bos ssp., Bubalus ssp. |
s. a. Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b, d und e des AHL (hier in Vetlex)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuch (hier in Vetlex)
Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (hier in Vetlex)
Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen (hier in Vetlex)
Bundesrecht:
Achtung: Bis zur Anpassung des nationalen Rechts durch die Legislative sind Regelungen, die dem EU-Recht entgegenstehen, nicht anzuwenden.
Leukose - Regelungen bezüglich der Anerkennung des Status "seuchenfrei" für Sachsen
Mit der Entscheidung der Kommission 2003/467/EG (hier in Vetlex) erhielt Deutschland in Bezug auf die Rinderbestände den Staus "frei von Brucellose, Tuberkulose und Leukose" (sog. "Artikel 10-Status"). Diese Entscheidung basierte auf der inzwischen nicht mehr gültigen Richtlinie 64/432/EWG. Gem. Artikel 84 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 (hier in Vetlex) gelten Mitgliedstaaten und Zonen derselben, für die vor Geltungsbeginn dieser Verordnung der Status „seuchenfrei“ genehmigt wurden, auch gemäß dieser Verordnung als frei von EBL, wenn der Status „EBL-frei“ gemäß der Richtlinie 64/432/EWG gewährt wurde.
Gem. Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 der Kommission vom 15. April 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genehmigung des Status „seuchenfrei“ und des Status der Nichtimpfung für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für diese gelisteten Seuchen (hier in Vetlex) ist Deutschland „seuchenfrei“ in Bezug auf EBL
Leukoseüberwachung in Sachsen
Überwachung der Freiheit der sächsischen Rinderbestände von Brucellose, Leukose und BHV1 - Milchserologische Untersuchung im Rahmen der GERO-Prüfung
gemeinsames Merkblatt des SMS und des LKV vom 27.04.2023 mit Anschreiben des SMS vom 26.05.2023
Überwachung der Rinderseuchen IBR/ IPV, Brucellose der Rinder; Leukose der Rinder (EBL), Bovine Virus Diarrhoe (BVD) zur Aufrechterhaltung des Status "seuchenfrei" in Sachsen
Erlass des SMS vom 27.11.2024 mit Anlage 1 (Entscheidungsbaum BVD), Anlage 2 (BVD-Betriebsstatus Dokumentation in HIT) und Anlage 3 (Stichprobengröße und Berechnung)
s. a.: Meldung der Milchuntersuchungstermine an den LKV - Elektronische Terminübermittlung: Schreiben des SMS vom 03.12.2013 ergänzende E-Mail des SMS vom 12.12.13
Erstellung Terminlisten für milchserologische Untersuchungen im Jahr 2016: Anschreiben des SMS vom 06.11.15 mit Anlage (Anleitung zur Prüfung und Korrektur in BALVI IP)