4. Änderung der Allgemeinverfügung der LDS zur Festlegung einer Sperrzone II (gefährdetes Gebiet)
Die Allgemeinverfügung der LDS zur Festlegung einer Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung vom 19.07.2023
wurde wie folgt geändert:
4. Änderung vom 10.09.2024 (Gebietsanpassung)
Die Änderungen wurde hier im TSBH SN eingestellt:
Tierseuchenbezogene Dokumente - Schweinepest (klassische & afrikanische) - Schweinepestüberwachung und Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung im Freistaat Sachsen - Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten
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